12/07/10
Unter Wertberichtigungen wird in der Handelsbilanz die Summe derjenigen Korrekturen des Bilanzwertes an Gegenständen des Umlaufvermögens oder Anlagevermögens verstanden, die nach dem Niederstwertprinzip bei der Bewertung zum Bilanzstichtag nach HGB angesetzt werden.
Dabei handelt es sich um ein Prinzip der Vorsicht, um vorhandene Risiken in der Bilanz transparent zu machen. Liegt der Marktwert oder Wiederbeschaffungspreis eines Vermögensgegenstandes unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird die Wertdifferenz als außerordentlicher Aufwand in der Erfolgsrechnung als Wertberichtigung aufgenommen und ausgewiesen. Werden Marktpreise, beispielsweise für börsennotierte Anleihen, Aktien oder Vorräte zugrundegelegt, muss bei höheren Marktpreisen an folgenden Bilanzstichtagen keine höhere Bewertung angesetzt werden.
Bereits eingetretene Verluste, beispielsweise Forderungsverluste sind hingegen Abschreibungen, die auch steuerlich geltend gemacht werden können.
Nach anderen Bilanzierungsverfahren (IFRS, IAS 16 und IAS 39) wird von Neubewertungsreserven gesprochen.
03/24/11
05/11/11
01/05/11
Ohne Nachkommen: Der Staat als Erbe
Konjunktur: Langer Winter nagte am Wachstum
BlackBerry Live: Totgesagte leben länger...
Anklage im NSU-Prozess: Das blasse Gesicht des Terrors
Skandalbericht: US-Steuerbehörde benachteiligte Tea-Party-Gruppen
Arbeitsniederlegung: Erstmals Streik bei Amazon gestartet
Deutschland 2025: Die fetten Jahre sind zurück